
Ab sofort Testpflicht an den Schulen
Auch wenn viele Schüler:innen erstmal wieder in den Distanzunterricht müssen. Ab dem 12. April gilt auch in Münsters Schulen eine Testpflicht für Schüler und Lehrkräfte.
Veröffentlicht: Samstag, 10.04.2021 22:00
Im Präsenzunterricht, der zunächst nur für die Abschlussklassen möglich ist, sind künftig zwei Selbsttests pro Woche Pflicht. Das gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal. Auch die Schüler:innen der Klassen 1 bis 6, die aktuell die Notbetreuung besuchen, gilt die Testpflicht.
Tests sollen in der Schule gemacht werden
Die Tests sollen grundsätzlich in der Schule stattfinden. Alternativ gilt auch ein negativer Testnachweis von einer der kostenlosen Bürger-Teststellen. Der Nachweis darf aber nicht älter als 48 Stunden sein. Schülerinnen und Schüler, die den Test verweigern, sind vom Präsenzunterricht ausgeschlossen.