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3 Jahre Haft für "Müllsammler"?
© ANTENNE MÜNSTER
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3 Jahre Haft für "Müllsammler"?

Die Staatsanwaltschaft Münster forderte heute (28.06.) drei Jahre Gefängnis für den als "Müllsammler" und "Kran-Kletterer" bekannten Mann aus Kinderhaus.

Veröffentlicht: Mittwoch, 28.06.2023 14:28

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Der Prozess gegen den als "Müllsammler" und "Kran-Kletterer" bekannten Mann aus Kinderhaus geht langsam aber sicher zu Ende. Am Freitag (30.06.) soll klar sein, ob er ins Gefängnis muss. Die Staatsanwaltschaft Münster fordert als Gesamtstrafe drei Jahre Gefängnis - für alle Vorwürfe zusammen (unter anderem Hausfriedensbruch auf der Baustelle an der Ecke Hammer Straße/Hermannstraße, Körperverletzung einer Nachbarin, versuchte Körperverletzung eines Ordnungsamtsmitarbeiters, etliche Beleidigungen und Bedrohungen). Die Staatsanwaltschaft Münster sah von Geldstrafen ab - die würden bei ihm ja nicht wirken.

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Urteil am Freitag (30. Juni)

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Der Angeklagte ist zwar psychisch auffällig. Beide Staatsanwälte halten den Angeklagten aber für uneingeschränkt schuldfähig! Ein Psychiater hatte vergangene Woche in seinem Gutachten den Angeklagten als höchstens minimal eingeschränkt schuldfähig eingestuft - das reichte den Staatsanwälten aber nicht. Relevant ist auch noch das Plädoyer der Anwälte des Angeklagten am Freitag (30.06.). Direkt danach soll es dann auch das Urteil geben. 

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Für Staatsanwaltschaft Münster alle Vorwürfe klar

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Einige Vorwürfe, wie beispielsweise der Anklagepunkt, dass der Mann aus Kinderhaus seine Nachbarin durch einen Faustschlag verletzt haben soll, waren zuletzt strittig - diese Tat bestreitet der Angeklagte vehement. Anders als bei vielen anderen Taten, die er an den Prozessterminen schnell zugegeben hatte. Für die Staatsanwaltschaft war die Sache aber klar, denn: In allen Fällen habe es genug Zeug:innen gegeben, die die Vorfälle übereinstimmend und in sich schlüssig schilderten.

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Härtere oder mildere Strafe?

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Hat der Angeklagte eine eher härtere oder mildere Strafe zu erwarten? Auch dazu äußerte sich die Staatsanwaltschaft Münster heute (28.06.): Für den Angeklagten spricht, dass er viele Taten direkt gestanden hat. Zudem sei das große Medieninteresse zu seinen Gunsten zu werten. Gegen ihn sprechen seine zahlreichen Vorstrafen: Über 30 einzelne Taten seien es.

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Angeklagter kündigte schon an, gegen Urteil vorgehen zu wollen

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Der Mann aus Kinderhaus ist ja wirklich mit gar nichts einverstanden, was das Gericht entscheidet. Und deshalb hat er jetzt schon angekündigt, nach dem Urteil am Freitag (30.06.) gegen das Urteil vorgehen zu wollen - also Berufung einzulegen. Dafür hat er nach dem Urteil am Freitag eine Woche Zeit. Nicht unwahrscheinlich also, dass bald am Landgericht Münster schon den nächste Prozess gegen ihn gibt und alles von vorne beginnt.

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