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250 Euro Bußgeld bei falschen Kontaktangaben

Für falsche Angaben zur Person auf den Kontaktlisten in Restaurants oder Gaststätten verhängt das Land Nordrhein-Westfalen künftig ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro.

Veröffentlicht: Mittwoch, 30.09.2020 14:00

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Zu zahlen ist die Strafe von denjenigen Gästen, die die falschen Kontakte auf den Listen zur Corona-Nachverfolgung angeben. Aber auch Wirte müssen die Angaben auf den Listen auf Plausibilität überprüfen.

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Münsters Ordnungsamt wird bei seinen regelmäßigen Kontrollen in der Gastronomie ein Auge darauf haben, ob die Gastwirte ihrer Pflicht nachkommen. Doch können die Wirte das auch wirklich leisten im laufenden Betrieb? Renate Dölling, die Chefin des DEHOGA (Deutschen Hotel- und Gaststättenverband) Münsterland, ist da im Interview mit ANTENNE MÜNSTER-Nachmittagsmoderator Christoph Hausdorf skeptisch:


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Renate Dölling zu Bußgeld bei falschen Kontaktangaben
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