11 Jahre Haft wegen Totschlags

Das Landgericht Münster hat den 50 Jahre alten Mann aus Lengerich heute (22.02.) wegen Totschlags zu elf Jahren Gefängnis verurteilt.

© Justiz NRW

Damit folgte das Landgericht Münster nicht dem Staatsanwalt. Er plädierte auf Mord. Allerdings wurde das Mordmerkmal der Heimtücke als nicht erfüllt angesehen. Deswegen muss der 50 Jahre alte Mann jetzt für elf Jahre ins Gefängnis.

Er hatte im Juli vergangenen Jahres einen Bekannten auf offener Straße - vor der Arbeitsstelle des Opfers - mit einem Messer erstochen. Das 56 Jahre alte Opfer starb noch am Tatort. Die Kammer nahm als Motiv der Tat an, dass der Verurteilte davon ausging, dass ihm der Getötete 70.000 Euro schuldete und nicht zurückzahlen wollte. Am ersten Prozesstag, im Dezember vergangenen Jahres, hatte der Angeklagte bereits gestanden, den Mann erstochen zu haben.

Weitere Meldungen